Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der vncy GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der vncy GmbH im Bereich Film- und Videoproduktion gegenüber Unternehmen, Konzernen und anderen gewerblichen Auftraggebern. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

2. Beauftragung und Vertragsabschluss

Ein Auftrag gilt als verbindlich, sobald der Kunde dem schriftlichen Angebot der vncy GmbH per E-Mail zustimmt. Ein gesonderter Vertrag ist nicht erforderlich. Die Zusage gilt als Beauftragung im rechtlichen Sinne.

3. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt in zwei Teilen:
  • 50 % des Gesamtbetrags bei Auftragsannahme (nach schriftlicher Zusage, per Rechnung)
  • 50 % nach Abschluss des Projekts
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

4. Leistungsumfang und Mehraufwand

Die vereinbarte Leistung wird im Angebot als Festpreis definiert. Darin enthalten sind alle im Angebot konkret genannten Leistungen und Endprodukte. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Rahmen hinausgehen oder sich auf bereits freigegebene Inhalte (z. B. Skripte, Konzepte) beziehen, werden separat und nach Absprache in Rechnung gestellt. Verschiebungen von Terminen oder witterungsbedingte Änderungen beeinflussen den Auftragswert nicht – beauftragt ist beauftragt.

5. Korrekturen

Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs sind unbegrenzt viele Korrekturen möglich, bis das Endergebnis den Vorstellungen des Kunden entspricht. Änderungen an bereits freigegebenen Inhalten sind davon ausgenommen und gelten als zusätzlicher Aufwand.

6. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält sämtliche einfachen Nutzungsrechte an den finalen Medieninhalten – zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt. Die Weitergabe an Dritte zur Weiterverarbeitung sowie eigenständige Bearbeitungen durch den Kunden sind ohne schriftliche Zustimmung der vncy GmbH nicht gestattet.

7. Eigenwerbung

Die vncy GmbH behält sich das Recht vor, produzierte Inhalte für eigene Referenzzwecke zu verwenden – insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, bei Präsentationen oder im Showreel. Eine separate Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.

8. Externe Kosten

Kosten für externe Leistungen wie Musiklizenzen, Sprecher:innen, Genehmigungen, Locationmieten, Requisiten oder Reisekosten sind nicht im Angebot enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Sie werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

9. Rohmaterial

Das Rohmaterial (ungeschnittene Aufnahmen) ist nicht Bestandteil des Angebots. Es kann auf Wunsch gegen eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 50 % der vereinbarten Projektkosten zur Verfügung gestellt werden.

10. Stil, kreative Verantwortung & Abnahme

Die vncy GmbH wird für ihren kreativen Stil und ihre gestalterische Handschrift beauftragt. Der Kunde erkennt an, dass Konzept, Bildsprache, Schnitt und Tonalität im Rahmen des gemeinsamen Briefings von der vncy GmbH eigenverantwortlich gestaltet werden. Eine grundsätzliche Mitgestaltung durch den Kunden ist möglich, eine vollständige inhaltliche oder gestalterische Kontrolle ist jedoch ausgeschlossen. Ein Projekt gilt als erfüllt, sobald die vereinbarten Leistungen im Stil, in der Qualität und im Umfang vergleichbar mit bisherigen Arbeiten der vncy GmbH erbracht und dem Kunden bereitgestellt wurden. Zusätzliche Korrekturen oder Geschmacksanpassungen begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung außerhalb des ursprünglich vereinbarten Rahmens.

11. Zusammenarbeit

Während der Produktion wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Kunden gewährleistet. Die vncy GmbH legt großen Wert auf Transparenz, klare Kommunikation und ein gemeinsames Verständnis für das bestmögliche Ergebnis.

12. Gerichtsstand und Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Bremen.